Vereinssatzung
1. Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
2. Vereinszweck
Der Zweck des Vereins ist
3. Erlaubnispflicht
4. Kinder- und Jugendschutz sowie Suchtprävention
5. Erwerb der Mitgliedschaft
Der Verein hat zwei Arten von Mitgliedschaften, die Einfache- sowie die Voll- Mitgliedschaft.
6. Beendigung der Mitgliedschaft
7. Rechte und Pflichten der Mitglieder
8. Vereinsmittel
9. Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge
Die Mitglieder zahlen eine Aufnahmegebühr und einen Mitgliedsbeitrag. Näheres regelt die Beitragsordnung.
10. Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
11. Vorstand
12. Aufgaben des Vorstands
Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die Führung seiner Geschäfte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
13. Bestellung des Vorstands
14. Beratung und Beschlussfassung des Vorstands
15. Vergütungen für die Vereinstätigkeit
16. Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten:
17. Einberufung der Mitgliederversammlung
18. Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
19. Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
§ 1 Grundlage
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder.
Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 9 der Vereinssatzung in der Fassung vom 02.05.2024
§ 2 Beitragspflicht
Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen sind entscheidend für die finanzielle Basis des Vereins. Deshalb ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre in der Satzung festgelegte Beitragspflicht pünktlich und vollständig erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben bewältigen und seine Leistungen für die Mitglieder bereitstellen. Jedes Vereinsmitglied ist daher verpflichtet, einen monatlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Ehrenmitglieder sind von dieser Beitragspflicht befreit.
§ 3 Fälligkeit des Beitrags
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils im Voraus für den kommenden Monat zu zahlen. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Zeitpunkt des Eingangs des Beitrags auf dem Vereinskonto.
§4 Aufnahmegebühr
1. Alle Mitglieder müssen eine einmalige Aufnahmegebühr von 100€ entrichten.
2. Endet die Mitgliedschaft im Verein gleich aus welchem Grunde, erfolgt keine Rückerstattung der Aufnahmegebühr.
§ 5 Beitragshöhe
Der Beitrag für die ersten drei Monate der Mitgliedschaft ist bei Antragstellung im Voraus zu zahlen. Anschließend wird der Beitrag monatlich fällig.
Neben der Aufnahmegebühr hat jedes Mitglied einen monatlichen Grundbeitrag und eine monatliche Pauschale je nach gewählter Gruppe zu entrichten, was insgesamt als Mitgliedsbeitrag monatlich im Voraus fällig wird.
Der Grundbeitrag beträgt aktuell 15€ pro Monat.
Sobald du Cannabis beziehst, steigt der monatliche Beitrag auf 89 €. Dieser Beitrag deckt die Kosten für 10g Cannabis.
Je 10g zusätzlichem monatlichem Bedarf werden 90€ erhoben.
Gruppe1: 1-10g
Gruppe2: 11-20g
Gruppe3: 21-30g
Gruppe4: 31-40g
Gruppe5: 41-50g
Beispiel für Bedarfsgruppe 2 mit einer monatlichen Abnahmemenge von 20g: 89€ Grundbeitrag + 90€ = 179€ monatlicher Mitgliedsbeitrag.
Wenn ein Mitglied nach bereits erfolgter Zahlung für einen Monat seine Gruppe hochstufen möchte, kann dies durch Zahlung der Differenz erfolgen.
§6 Zahlungsform
Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Lastschriftverfahren / Kontoüberweisung zu begleichen.
Wenn das Lastschriftverfahren aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden kann, ist das Mitglied verpflichtet, die dadurch entstehenden Bankgebühren zu erstatten.
Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.
§ 7 Zahlungsverzug
Bei einem Beitragsrückstand wird eine Mahngebühr von 10 Euro pro Mahnung erhoben.
Wenn ein Mitglied nach zwei Mahnungen weiterhin mit den Beiträgen im Verzug ist, kann der Vorstand das Mitglied ausschließen. Zudem wird bei Beitragsrückständen kein Cannabis an das Mitglied abgegeben, bis die ausstehenden Beiträge beglichen sind.
§ 8 Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten
der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.
§ 9 Vereinsaustritt
Näheres siehe § 6 der Vereinssatzung.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Der Austritt vor einer Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten ist ausgeschlossen.
Hat ein Mitglied seine Mitgliedschaft gekündigt, bleibt es bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft verpflichtet, seinen Mitgliedsbeitrag zu leisten und seine sonstigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
§ 10 Umlage
Über eine Umlage entscheidet der Vorstand.
§ 11 Änderungen
Über alle anderen Änderungen der Beitragsordnung entscheidet der Vorstand.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 21.07.2024 in Kraft
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